ABNAHME


Bautechnische gutachterliche Unterstützung bei der Abnahme von Bauobjekten zur Vermeidung/Begrenzung von Baumängeln bei/nach:

Unterstützung bei:
- Neubauvorhaben von Gebäuden/Wohnungen, davon Kompletteigentum, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden/Wohnungen.

Hierbei Unterstützung bei:
- der Endabnahme des Objekts.
- Teilabnahmen von Baufertigstellungsabschnitten.
- Abnahmen/Teilabnahmen von Leistungen der einzelnen Firmen vor Ort.
- Nachbegehungen im Rahmen und  kurz vor Ablauf der Mängelanspruchsfrist (ehem. Gewährleistungsfrist).
- Erstellen von Protokollen zu den Ortsbegehungen.

Abnahmegrundlagen:
- Soll-Ist-Vergleich auf Grundlage der betreffenden Vertragsgrundlagen, Vorschriften,
   allgemein anerkannten Regeln der Technik, Normen, Richtlinien und Fachliteratur.
- Einsatz von geeigneten Messgeräten und Hilfsmitteln.


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